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Bundespolizeidirektion München: Schleusungsverdacht: Inder sollten in Deutschland arbeiten / Bundespolizei ermittelt gegen Fahrer wegen Einschleusens von Ausländern

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Bundespolizeidirektion München: Schleusungsverdacht: Inder sollten in Deutschland arbeiten / Bundespolizei ermittelt gegen Fahrer wegen Einschleusens von Ausländern
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Kiefersfelden (A93) / Rosenheim (ots)

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 nahe Kiefersfelden vier indische Staatsangehörige im Alter von 26 bis 36 Jahren in Gewahrsam genommen. Für ihren geplanten Arbeitsaufenthalt in Deutschland hatten sie keine Papiere. Einer von ihnen saß am Steuer des geliehenen Wagens mit deutschem Kennzeichen. Gegen ihn wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.

Eigenen Angaben zufolge war das Quartett in Richtung Rheinland-Pfalz unterwegs. Dort sollten die Männer einen Messestand aufbauen. Die Bundespolizisten stellten fest, dass weder der Fahrer noch seine drei Mitfahrer über gültige Einreise- oder Aufenthaltspapiere für die Bundesrepublik verfügten. Ersten Ermittlungen zufolge hatten sich die vier zuletzt in der Schweiz aufgehalten. Dort waren sie jedoch im Mai von den zuständigen Behörden mangels Aufenthaltserlaubnissen zum Verlassen des Landes aufgefordert worden.

Die Inder wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs, der 36-jährige Fahrzeugführer zusätzlich wegen Schleuserei angezeigt. Er hatte den Beamten bei der Festnahme zunächst erklärt, dass er nichts über die fehlenden Aufenthaltserlaubnisse seiner Mitfahrer gewusst und für die Beförderung der Landsleute auch kein Geld verlangt hätte. Als die Bundespolizisten jedoch anfingen, das Fahrzeug zu durchsuchen, räumte er ein, dass im Innenraum mehrere tausend Euro versteckt wären. Das Geld stamme von seinen Mitreisenden. Er habe es von ihnen für die Fahrt bekommen. Tatsächlich fanden die Beamten im Bereich der Kunststoffverkleidung des Lenkrads einen Geldbeutel mit rund 3.000 Euro. Unmittelbar nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurden die vier Inder zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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