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Nachtrag der Polizei München vom 12.01.2022

In M ünchen gilt heute von 00:00 bis 24:00 Uhr eine von der Landeshauptstadt erlassene Allgemeinverfügung. Diese Verfügung untersagt Versammlungen im Zusammenhang mit sog. „Corona-Spaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß dem Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten wird.


Für den frühen Abend wurden mehrere Versammlungen angemeldet. Eine stationäre Versammlung, die sich kritisch mit den geltenden Infektionsschutzregelungen auseinander setzte, wurde auf der Theresienwiese mit ca. 120 Teilnehmern durchgeführt. Dazu gab es auf dem Odeonsplatz eine stationäre Versammlung, die das Thema Impfungen unterstützte und an der ca. 200 Personen teilnahmen. Diese Versammlungen verliefen störungsfrei und die Teilnehmer hielten sich an die bestehenden Auflagen.
In der Münchner Innenstadt konnten ca. 1.000 Personen in einzelnen Kleingruppen festgestellt werden, die sich gruppiert gemeinsam fortbewegen wollten. Die starke Präsenz der Polizei in der Innenstadt wirkte diesen Versuchen entgegen.
Dazu wurden von der Polizei viele Personen mit Lautsprecherdurchsagen aufgefordert die Örtlichkeiten zu verlassen, da es sich um nicht genehmigte Versammlungen im Sinne der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München handelte. Viele kamen dieser Aufforderung nach.

Unter anderem wurde in der Corneliusstraße eine Gruppe von ca. 10 Personen angehalten und wegen der Verstöße gegen die Allgemeinverfügung angezeigt.
Weitere Gruppen wurden später in der Kaufinger Straße festgestellt. Dort wurden schließlich über 100 Personen angehalten. Hierzu mussten Teile der Fußgängerzone vorübergehend gesperrt werden.
Zur Bewältigung der Gesamteinsatzlage hatte die Münchner Polizei insgesamt rund 1.000 Polizeibeamte eingesetzt.

Nach dem aktuellen vorläufigen Stand kam es zu fünf Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz, zu ca. 110 Ordnungswidrigkeiten gegen die Allgemeinverfügung und zu ca. zwölf Strafanzeigen, u. a. wegen Delikten wie Widerstand (4x), einem tätlichen Angriff, bei dem ein Polizeibeamter leicht verletzt wurde, zwei Beleidigungen sowie zwei Strafanzeigen nach dem Versammlungsgesetz wegen dem Mitführen von Waffen (Messer und Tierabwehrspray). Zudem wurden zwei Personen angezeigt, welche zu Versammlungen aufriefen.
Momentan sind noch nicht alle Maßnahmen der Polizei abgeschlossen. Die gemeldeten Fallzahlen können sich noch verändern.