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HZA-P: Zoll am BER verhindert die illegale Einfuhr von Riesenmuscheln aus Afrika / Verstoß gegen Vorschriften zum Artenschutz

10.11.2021 – 12:41

Hauptzollamt Potsdam

HZA-P: Zoll am BER verhindert die illegale Einfuhr von Riesenmuscheln aus Afrika / Verstoß gegen Vorschriften zum Artenschutz
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Potsdam (ots)

Es war kein alltäglicher Fund, den die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Potsdam bei der Kontrolle des Reisegepäcks einer aus dem Urlaub zurückkommenden Familie am BER entdeckt haben:Zwei Schalen der großen Riesenmuschel (wissenschaftlichen Bezeichnung "Tridacna gigas") mit einem Gesamtgewicht von mehr als 30 KG befanden sich in zwei der mitgeführten Gepäckstücke.

Mit einer Größe von bis zu 140 cm und einem Gewicht von über 350 KG ist die große Riesenmuschel die größte bekannte Muschelart.Da sie vom Aussterben bedroht ist, steht sie auf der Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und ist in Anhang B der Artenschutzverordnung der Europäischen Union erfasst. Für die Einfuhr von lebenden oder toten Exemplaren dieser Art ist eine Zollanmeldung sowie die Vorlage entsprechender Genehmigungen erforderlich. Da die aus Kenia kommenden Reisenden bei der Zollkontrolle den grünen Kanal benutzt haben, ist diese Anmeldung unterblieben. Auch die erforderlichen Dokumente konnten auf Nachfragen nicht vorgelegt werden. Weil das Gewicht der beiden Muschelschalen weit über der erlaubten Grenze von 3 KG liegt, wurden sie vom Zoll beschlagnahmt.

"Leider können wir immer wieder feststellen, dass Reisende Urlaubsandenken mitbringen, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden", sagt Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam."Die illegale Einfuhr von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder Teilen davon sowie daraus hergestellte Waren ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden", so Graf weiter.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Pressestelle
Andreas Graf
Telefon: 0331 2308 113
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.zoll.de

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