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STA-HH: Anklage im Fall "Jatta" erhoben

06.12.2021 – 12:19

Staatsanwaltschaft Hamburg

Hamburg (ots)

G e n e r a l s t a a t s a n wa l t s c h a f t H a m b u r gP r e s s e s t e l l e d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t e nPressemitteilungAnklage im Fall "Jatta" erhobenDie Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Fußballprofi des Hamburger Sportvereins"Bakery Jatta", bei dem es sich nach Auffassung der Behörde um Bakary Daffeh handelt, Anklagevor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben. Dem Angeschuldigtenwerden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fallmittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen.Er soll im Sommer 2015 als Flüchtling - ohne Pass und Aufenthaltstitel - über Italien in dieBundesrepublik Deutschland eingereist sein und sich am 18.08.2015 beim Amt für SozialeDienste in Bremen als "Bakery Jatta, geboren am 06.06.1998", ausgegeben haben. Damitwollte er laut Anklage erreichen, dass ihm wegen der behaupteten Minderjährigkeit und dessich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird. Tatsächlich war derAngeschuldigte zuvor bereits unter seinen Echtpersonalien Bakary Daffeh, geboren am06.11.1995, bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi tätig. Nach Erhalt derDuldung am 11.11.2015 soll er die Aliasdaten "Bakery Jatta" - teilweise unter Vorlage inzwischenbeschaffter Ausweisdokumente aus Gambia - auch bei anschließenden Anträgen aufErteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis benutzt haben, und zwar am22.03.2016 beim Amt für Soziale Dienste in Bremen sowie am 12.08.2016 und 22.05.2019beim Einwohnerzentralamt in Hamburg. Darüber hinaus soll er als "Bakery Jatta" am06.09.2017 einen von ihm am 30.08.2017 unterzeichneten Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnisbeim Landesbetrieb Verkehr in Hamburg eingereicht haben, woraufhin ihm am02.11.2017 ein entsprechender Führerschein ausgestellt und ausgehändigt wurdeDie Anklage vor dem Jugendrichter beruht darauf, dass der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraumteils Heranwachsender, teils Erwachsener war, und die Staatsanwaltschaft dasSchwergewicht bei den Vorwürfen sieht, die nach Jugendrecht zu beurteilen wären (§ 32 Jugendgerichtsgesetz).Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.Hamburg, 06.12.2021Oberstaatsanwältin Sperling-KarstensGeneralstaatsanwaltschaft Hamburg

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