HZA-KA: Jobcenter Pforzheim um 18.500 Euro betrogen! / 9 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung

18.01.2022 – 09:06
Hauptzollamt Karlsruhe
Karlsruhe (ots)
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte eine 45-jährige serbische Staatsangehörige zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Betrugs zu Lasten des Jobcenters Pforzheim. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dem seit 14.12.2021 rechtskräftig erlassenen Strafbefehl waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Pforzheim vorangegangen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Serbin in ihren Anträgen auf Zahlung von Entgeltersatzleitungen (u.a. Arbeitslosengeld) im Zeitraum von über einem Jahr gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben machte und so eine Überzahlung in Höhe von ca. 18.500 EUR verursachte.
Zusatzinformationen:
Wer bewusst falsche bzw. unvollständige Angaben gegenüber dem Jobcenter macht oder Änderungen nicht bzw. nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Sozialleistungsbetrug strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 StGB).
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
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