Zum Hauptinhalt springen

STA-HH: Bandenmäßiger Subventionsbetrug in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Corona Hilfen des Bundes

11.11.2021 – 10:06

Staatsanwaltschaft Hamburg

Hamburg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung

Bandenmäßiger Subventionsbetrug in Millionenhöheim Zusammenhang mit Corona Hilfen des BundesDie Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landeskriminalamt Hamburg (LKA 51) haben in einemErmittlungsverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges im Zusammenhangmit Corona Hilfen des Bundes zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse, fünf Haftbefehlesowie Vermögensarrestanordnungen in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro in Hamburgund Berlin vollstreckt.Das Verfahren richtet sich gegen insgesamt 15 Personen. Die vier Hauptbeschuldigten sollensich in einer Organisationsstruktur zusammengeschlossen haben, um in wechselnder Beteiligungmit weiteren Beschuldigten eine unbestimmte Anzahl von Anträgen auf Förderung imProgramm Corona Sofort-/Überbrückungshilfe des Bundes zu stellen, ohne einen Anspruchauf die gewährten Subventionen zu haben. Zwischen Januar 2021 und September 2021 versichertensie hierbei in mindestens einunddreißig Fällen jeweils wahrheitswidrig, dass die begünstigtenUnternehmen wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig seien. Tatsächlich handeltees sich aber um Vorratsgesellschaften ohne tatsächlichen Geschäftsbetrieb. Der fünfteHauptbeschuldigte soll in zwanzig Fällen als sog. prüfender Dritter die Anträge gestellt haben.Drei auf zweiter Ebene agierende Beschuldigte sollen für die Antragstellung, die Fälschungvon Dokumenten für die eingesetzten Gesellschaften sowie für die Betreuung der beauftragtenGeschäftsführer zuständig gewesen sein. Auf unterster Ebene der Organisationsstruktur bewegtensich sechs als Strohgeschäftsführer und Geldkuriere eingesetzte, überwiegend heranwachsendeBeschuldigte. Auf die vorgenannte Weise sollen Subventionen in Höhe von insgesamtknapp 6,4 Millionen Euro beantragt worden sein.Insgesamt wurden gestern 18 Durchsuchungsbeschlüsse sowie 5 Haftbefehle von ca. 140Polizeibeamten und zwei Staatsanwälten vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen zunächst16 Objekte in Hamburg und Berlin. Im Verlaufe des Tages wurden zwei weitere Durchsuchungsbeschlüssedurch das Amtsgericht Hamburg erlassen und vollstreckt. Die Ermittler habenumfangreiche Beweismittel - über 10 Kartons mit Unterlagen und eine mittlere zweistelligeAnzahl von Datenträgern (Mobiltelefone, PC, Speicherkarten etc.) - sichergestellt. Weiterhinwurden in Vollzug der Vermögensarrestanordnungen ca. EUR 100.000,- Bargeld, ein PKW"Mercedes GLE 350 coupé", ein Motorrad "Big Dog Motorcycles-Bulldog", Rolex-Uhren,Schmuck und ca. 20 hochwertige Luxusmarkenhandtaschen sichergestellt, ca. 25 Bankkontengepfändet und Arresthypotheken betreffend ein Grundstück und fünf Eigentumswohnungenerwirkt. Den fünf Hauptbeschuldigten wurden die Haftbefehle durch das Amtsgericht Hamburgbzw. das Amtsgericht Tiergarten verkündet. Sie befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.Die Beweismittel werden nun ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.Es handelt sich um das größte Subventionsbetrugsverfahren im Zusammenhang mit CoronaHilfen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landeskriminalamt Hamburg bislanggeführt haben.

Hamburg, 11.11.2021

Oberstaatsanwältin Mia Sperling-KarstensTel.: 040/42843 1699Fax: 040/42798 1900e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.§ 264 StGB - Subventionsbetrug(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahreneingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einenanderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,2.einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeberim Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,3.den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserheblicheTatsachen in Unkenntnis läßt oder4.in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung übereine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.(2)...(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.(4)...(5)...(6)...(7)...(8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist1.eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstenszum Teila)ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird undb)der Förderung der Wirtschaft dienen soll;2.eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohnemarktmäßige Gegenleistung gewährt wird.Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.(9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,1.die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnetsind oder2.von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subventionoder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist.§ 263 StGB - Betrug(1)...(2)...(3)...(4)...(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechsMonaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehungvon Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.(6)...(7)...

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle

Telefon: 040-42843-2108
http://justiz.hamburg.de/startseite-staatsanwaltschaft/

Original-Content von: Staatsanwaltschaft Hamburg, übermittelt durch news aktuell