STA-HH: Rechtsmittel im Fall Jatta

Staatsanwaltschaft Hamburg
Hamburg (ots)
Rechtsmittel im Fall Jatta
(anschließend an die Pressemitteilung vom 06.12.2021)In dem vorbezeichneten Strafverfahren erklärt Generalstaatsanwalt Dr. Fröhlich:Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des AmtsgerichtsHamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen. Grund hierfürist, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinausmüssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in dieGerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zurKenntnis gelangten. Die Prüfung erfolgt - wie auch die Anklageerhebung - ausschließlichnach juristischen Maßstäben. Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhendenMeinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig.Hamburg, den 14.03.2022Oberstaatsanwältin Mia Sperling-KarstensTel.: 040/42843 1699Fax: 040/42798 1900e-mail:
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hamburg
Pressestelle
Telefon: 040-42843-2108
http://justiz.hamburg.de/startseite-staatsanwaltschaft/
Original-Content von: Staatsanwaltschaft Hamburg, übermittelt durch news aktuell