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BPOLI MD: Gleich 2 Haftbefehle: Bundespolizistin erkennt auf dem Heimweg einen gesuchten Mann

Bundespolizeiinspektion Magdeburg

Oschersleben (Bode) (ots)

Am Mittwoch, den 27. September 2023 hatte eine Bundespolizistin auf dem Weg nach Hause das richtige polizeiliche Gespür: Gegen 18:30 Uhr erkannte sie auf dem Heimweg in einer Regionalbahn, welche vonMagdeburg nach Oschersleben unterwegs war, einen per Haftbefehl gesuchten 24-Jährigen und meldete diese Erkenntnis fernmündlich der Leitstelle der Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Eine sofort alarmierte Streife des Bundespolizeireviers Halberstadt begab sich sofort zum nächsten Halt des Zuges nach Oschersleben. Dort wurde der Deutsche von den Beamten festgestellt und aus dem Zug begleitet. Da er keine Ausweispapiere bei sich führte, wurden seine Personalien mündlich festgestellt und in der Fahndungsdatei der Polizei überprüft. Die Überprüfung ergab das zuvor gemeldete Ergebnis der Kollegin. Gegen den Polizeipflichtigen lagen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt vor. So wurde er bereits im Juni 2021 vom Amtsgericht Halberstadt wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2022 erfolgte dann die zweite Verurteilung durch das Amtsgericht Halberstadt wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 225 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen. Da der24-Jährige weder den geforderten Geldstrafen nachkam, noch sich den Strafantritten, trotz vorheriger Ladungen, stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt im Februar dieses Jahres die Haftbefehle. Die Beamten eröffneten ihm diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Während der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes stellten die Beamten zusätzlich noch eine geringe Menge betäubungsmittelähnlicher Substanzen, hier vermutlich Heroin und diverse Tabletten fest. Die Drogen wurden strafprozessual beschlagnahmt. Dem Festgenommenen war es nicht möglich die geforderten Geldbeträge zu bezahlen. Daher wurde er am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Vollzug der Maßnahme durch die Bundespolizisten in Kenntnis gesetzt. Dem Deutschen erwartet nun noch ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

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