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BPOLI MD: Kontrolle eines Mannes ergibt drei Haftbefehle

Bundespolizeiinspektion Magdeburg

Bitterfeld (ots)

Am Dienstag, den 26. September 2023 kontrollierten Beamte der Bun-despolizei gegen 11:20 Uhr einen 34-Jährigen am Bahnhof Bitterfeld. Bei der Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht. Drei Haftbefehle waren das Ergebnis der Abfrage. Zudem ersuchte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau den aktuellen Aufenthaltsort des Deutschen wegen weiteren strafprozessualen Ermittlungen. Bereits im November 2020 verurteilte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Vollstreckung auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Da sich der Verurteilte nicht an die ihm erteilten Auflagen hielt und die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten bestand, erließ das Amtsgericht Eilenburg im Juli dieses Jahres einen Sicherungshaftbefehl. Im März 2022 wurde der Deutsche zu einer Geldstrafe von 750 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ver-urteilt. Er stellte sich weder dem Strafantritt, trotz vorheriger Ladung, noch bezahlte er den geforderten Geldbetrag und war unbekannten Aufenthaltes. Somit erließ die Staatsanwaltschaft im Februar 2023 den Haftbefehl zur Strafvollstreckung. "Last but not least", ordnete das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen am 1. September 2023 wegen Freiheitsberaubung eine Untersuchungshaft an, da der 34-Jährige trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptver-handlung erschienen war. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann die offenen Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Aufgrund des Untersuchungs- und Sicherungshaftbefehls erfolgte am selbigen Tag eine Haftprüfung durch das zuständige Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen. Daraufhin hob die Richterin den bestehenden Untersuchungshaftbefehl auf und ließ den Sicherungshaftbefehl bestehen. Somit wurde der Polizeipflichtige kurz danach an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Vollzug der Maßnahme und den nun aktuellen Aufenthaltsort des Mannes in Kenntnis gesetzt.

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