BPOLI LUD: BPOLI LUD: Zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Ludwigsdorf, Krauschwitz, Berlin, Frankenthal (ots)
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am 15. August 2026 im Rahmen der Grenzkontrollen auf der BAB 4 in Ludwigsdorf innerhalb weniger Stunden zwei mit Haftbefehl gesuchte Männer festgestellt. Während ein 33-jähriger rumänischer Staatsangehöriger eine Geldstrafe beglich und damit eine Haftstrafe abwendete, wurde ein gleichaltriger polnischer Staatsangehöriger in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ludwigsdorf, Görlitz, BAB4, Krauschwitz, Berlin Gegen 11:10 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte am Grenzübergang einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.
Hintergrund war eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung aus den vorangegangenen Jahren. Das Amtsgericht Berlin hatte den Mann im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.833 Euro verurteilt. Da die Geldstrafe nicht beglichen worden war, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl.
Nach Eröffnung des Haftbefehls gab der 33-Jährige zunächst an, die Geldstrafe bereits vor einiger Zeit bezahlt zu haben. Eine eingehende Prüfung durch die Einsatzkräfte ergab jedoch, dass dies nicht zu traf. Dem Mann blieb somit die Wahl, die offene Geldstrafe zu begleichen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 55 Tagen anzutreten.
Der Rumäne entschied sich für die Zahlung der Geldstrafe. Anschließend konnte er seine Weiterreise fortsetzen und blieb der Haft erspart.
Ludwigsdorf, Görlitz, BAB4, Frankenthal Nur wenige Stunden später, gegen 22:40 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der BAB 4 in Ludwigsdorf einen weiteren 33-jährigen Mann. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des polnischen Staatsangehörigen stellten die Beamten ebenfalls einen bestehenden Haftbefehl fest.
Dem Mann wurde eine im Jahr 2022 begangene Straftat zur Last gelegt. Wegen gefährlicher Körperverletzung war er durch das Amtsgericht Frankenthal im Jahr 2025 zu einer Restfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der noch zu verbüßende Strafrest betrug 231 Tage.
Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der 33-Jährige in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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