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Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit in Bereichen des Stadtteils Mitte

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gem. StVO, darunter auch Elektrokleinstfahrzeuge), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) auf dem öffentlichen Straßenland des

bezeichneten Bereichs ist für den beschriebenen Zeitraum untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind in den genannten Zeiträumen vom öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.

Die eingerichteten Haltverbotszonen (siehe Karte) gelten von Donnerstag, den 14. Oktober 2021, 13 Uhr, bis Freitag, den 15. Oktober 2021, 23:59 Uhr.